Die Abrechung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und richtet sich nach Zeitaufwand und Therapiemethode.
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfekassen erstatten Heilpraktikerleistungen in sehr unterschiedlichem Umfang. So ist es sinnvoll, sich
über Höhe und Umfang der Erstattungen und die Leistungsvereinbarungen bei Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle entsprechend Ihres individuellen Vertrages genau zu informieren. Es ist
möglich, dass ein Teil der Behandlungskosten von Ihnen selbst übernommen werden muss.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen leider nicht oder nur in Ausnahmefällen, so dass die Behandlungskosten von Ihnen selbst getragen werden
müssen.
Wenn Sie regelmäßig die Leistungen eines Heilpraktikers in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie über eine geeignete Zusatzversicherung nachdenken. Viele gesetzliche
und private Krankenversicherungen bieten inzwischen eine entsprechende Ergänzung an.